Hauptbereich

Begleitung im Alltag

  • Leichte Reinigungsarbeiten
  • Wäschepflege, Näharbeiten
  • Einkaufen, auch gemeinsam
  • Botengänge
  • Spaziergänge und Rollstuhlfahrten
  • Fahrdienste
  • Besuchsdienste
  • Hunde ausführen
  • Kinderbetreuung, wenn die Eltern etwas zu erledigen haben
  • Stundenweise Entlastung von pflegenden Angehörigen

Unterstützung im Alltag nach § 45 elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI)

Seit 1. Januar 2019 hat das Landratsamt Schwäbisch Hall unsere Betreuungs- und Entlastungsangebote im häuslichen Bereich als Unterstützung im Alltag anerkannt. Damit können Sie, sofern Sie in einem Pflegegrad eingestuft sind, ab sofort unsere Abrechnungen auch im Rahmen des Entlastungsbetrags in Höhe von 125 Euro/Monat über die Kranken- bzw. Pflegekasse geltend machen.

Informationen über Betreuungskräfte aus Osteuropa & FairCare

  • Betreuungskräfte aus Osteuropa in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen. -Was ist erlaubt? –Was ist illegal? –Wer hilft mir eine Betreuungskraft zu finden und legal zu beschäftigen? Mehr Informationen finden Sie hier (PDF-Dokument, 83,81 KB, 10.04.2019).
  • FairCare für eine gerechte und legale Beschäftigung von osteuropäischen Betreuungskräften in Haushalten mit betreuungsbedürftigen Personen. Mehr Informationen finden Sie hier (PDF-Dokument, 1,17 MB, 10.04.2019).